Wodans Erben - germanisch, heidnisch, religiös

Du bist hier: Schrifttum → Tacitus "Germania" → 20. Erziehung, Erbrecht
20. Erziehung, Erbrecht

20. In jedem Hause wachsen die Kinder nackt und schmutzig zu diesem Gliederbau, zu dieser von uns bestaunten Größe heran. Die Mutter nährt ein jedes an der eigenen Brust, und man überläßt sie nicht Mägden oder Ammen. Herr und Knecht werden unterschiedslos ohne Zärtelei aufgezogen; unter demselben Vieh, auf demselben Erdboden verbringen sie ihre Zeit, bis das wehrhafte Alter die Freien absondert, ihre Tüchtigkeit sich geltend macht.

Spät beginnt beim jungen Manne der Liebesgenuß, und so ist die Zeugungskraft ungeschwächt. Auch mit den Mädchen eilt man nicht; ebenso groß ist die Jugendfrische, ähnlich der hohe Wuchs: den Männern gleich an Alter und Stärke, treten sie in die Ehe ein, und die Kraft der Eltern kehrt in den Kindern wieder.

Die Söhne der Schwestern sind dem Oheim ebenso teuer wie ihrem Vater. Manche Stämme halten diese Blutbande für heiliger noch und enger und geben ihnen den Vorzug, wenn sie Geiseln empfangen, da man sich so die Herzen fester und die Sippe in weiterem Umfang verpflichte. Doch zu Erben und Rechtsnachfolgern hat jeder die eigenen Kinder, und Testamente gibt es nicht. Sind keine Kinder vorhanden, so haben die Brüder und die Oheime väterlicher- wie mütterlicherseits die nächsten Ansprüche auf den Besitz. Je mehr Verwandte jemand hat, je größer die Zahl der Verschwägerten ist, desto reichere Ehren genießt er im Alter, und Kinderlosigkeit bringt keinerlei Vorteil.


Anmerkungen:

nackt und schmutzig: Diese Feststellung hat schwerlich ausnahmslos gegolten. Die stark rhetorische Partie enthält auch sonst pauschale Behauptungen.

man überläßt sie nicht den Mägden oder Ammen: So pflegte damals die römische Obschicht zu verfahren. Gegen die Ammenwirtschaft und den Mangel mütterlicher Erziehung polemisiert Tacitus vor allem im "Dialog über die Beredsamkeit" (Kap. 28/ 29); vgl. Agricola, Kap. 4.

unter demselben Vieh...: zugespitzt. Die Freien wurden von Jugend auf in den Waffen geübt. Bei den Tenkterern lernte man schon in der Kindheit reiten (Kap. 32).

Spät beginnt...: In gleichem Sinne, jedoch präziser läßt sich Cäsar über dieses Thema vernehmen (Gallischer Krieg 6, 21).

Die Söhne der Schwestern: Das enge Verhältnis zwischen Schwestersohn und Mutterbruder wird auch durch germanische Überlieferung bezeugt. Wahrscheinlich handelt es sich um ein Relikt aus polygamischen Verhältnissen: der Schwesterbruder war der gegebene Anwalt, wenn der Neffe des Schutzes gegen seine Stiefgeschwister, die Kinder aus anderen Ehen des Vaters, bedurfte.

Rechtsnachfolger: z.B. bei Priesterämtern. Vgl. auch den ersten Satz von Kap. 21.

Testamente gibt es nicht: Über die Verteilung einzelner Gegenstände, z.B. Waffen, wird der Erblasser gleichwohl verfügt haben; vgl. Kap. 32.

Kinderlosigkeit bringt keinen Vorteil: anders in Rom. Dort wurden Kinderlose von Leuten, die auf die Erbschaft hofften, lebhaft umworben.