21. Die Feindschaften des Vaters oder Verwandten ebenso wie die Freundschaften zu übernehmen, ist zwingende Pflicht. Doch bestehen die Fehden nicht unversöhnlich fort; denn selbst Totschlag kann mit einer bestimmten Anzahl Groß- und Kleinvieh gesühnt werden, und die ganze Sippe empfängt die Genugtuung. Das ist nützlich für die Allgemeinheit, weil Fehden bei der Ungebundenheit der Verhältnisse um so verderblicher sind.
Der Geselligkeit und Gastfreundschaft gibt kein anderes Volk sich verschwenderischer hin. Irgend jemanden, wer es auch sei, vom Hause zu weisen, gilt als Frevel; nach Vermögen bewirtet ein jeder den Gast an reichlicher Tafel. Ist das Mahl aufgezehrt, so dient der bisherige Wirt als Wegeweiser zu neuer Bewirtung und als Begleiter; ungeladen betreten sie den nächsten Hof. Doch das verschlägt nichts; mit gleicher Herzlichkeit nimmt man sie auf. Beim Gastrecht unterscheidet niemand zwischen bekannt und unbekannt. Dem Davonziehenden pflegt man zu gewähren, was er sich ausbittet, und mit gleicher Unbefangenheit fordert man eine Gegengabe. Sie freuen sich über Geschenke, doch rechnen sie nicht an, was sie geben, und halten sie nicht für verpflichtend, was sie empfangen. Die tägliche Kost ist unter Gastfreunden Gemeingut.
Anmerkungen:
ist zwingende Pflicht: weil die Erben in alle Rechte und Verbindlichkeiten des Erblassers eintraten.
mit einer bestimmten Anzahl: Diese Buße hieß Wehrgeld, d.h. Manngeld. Die Einrichtung war auch den Griechen der homerischen Zeit geläufig.
das ist nützlich: Blutfehden, in denen zahlreiche Männer den Tod fanden, schwächten den Stamm.
bei der Ungebundenheit de Verhältnisse: Die Stammesgewalt vermochte dem Überhandnehmen der Fehden nicht Einhalt zu gebieten.
Geselligkeit und Gastfreundschaft: der Umgang mit Verwandten, Freunden und Nachbarn einerseits sowie mit Fremden andererseits.
gilt als Frevel: Mit ähnlichen Worten hatte schon Cäsar die germanische Gastfreundschaft gerühmt (Gallischer Krieg 6, 23).
ist das Mahl aufgezehrt: Dieses Mahl konnte sich über mehrere Tage hinziehen. Im allgemeinen galten drei Tage als Frist, die man mit Anstand nicht überschreiten durfte. Dasselbe bezeugt der Komödiendichter Plautus für Rom (Miles Gloriosus, v. 741 f.).
so dient der bisherige Wirt als Wegweiser...: weil er während des ganzen Besuches für die Sicherheit des Gastes einstand. Der sentenziöse Schluß des Kapitels hat ein stark rhetorisches Gepräge.
