Wodans Erben - germanisch, heidnisch, religiös

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27. Totenbestattung

27. Bei Totenfeiern meiden sie Prunk; nur darauf achten sie, daß die Leichen berühmter Männer mit bestimmten Holzarten verbrannt werden. Den Scheiterhaufen beladen sie nicht mit Teppichen oder Räucherwerk. Jeden begleiten die Waffen; einigen wird auch das Pferd ins Feuer mitgegeben. Über dem Grabe erhebt sich ein Rasenhügel; die Ehre hoher und kunstvoller Denkmäler lehnt man ab: sie sei eine Last für die Toten. Jammer und Tränen währen nur kurz, doch Schmerz und Trauer lange. Den Frauen ziemt Klage, den Männern stilles Gedenken.


Anmerkungen:

meiden sie Prunk: im Gegensatz zu den Römern. Aus späterer Zeit sind auch bei den Germanen aufwendige Bestattungen bezeugt.

mit bestimmten Holzarten: Man weiß nicht, mit welchen. Tacitus setzt hier vorraus, daß die Germanen ihre Toten verbrannt hätten. Diese Annahme stimmt im wesentlichen zum archäologischen Befund. Während die Leichen in den ältesten Zeiten begraben wurden, kam in der jüngeren Bronzezeit die Verbrennung auf; erst seit dem Beginn des 1. nachchristlichen Jahrhunderts begann sich die Sitte des Begrabens wieder auszubreiten.

Jeden begleiten die Waffen...: In manchen Gegenden wurden den Toten überhaput keine Waffen beigegeben, in anderen nicht allen. Pferdebestattungen mögen gelegentlich vorgekommen sein, obwohl es für die Zeit des Tacitus an bestätigenden Bodenfunden zu fehlen scheint.

erhebt sich ein Rasenhügel: Diese Behauptung verallgemeinert die Ausnahme; in taciteischer Zeit überwog das Flachgrab.

die Ehre hoher und kunstvoller Denkmäler...: Tacitus denkt an steinerne Monumente, wie sie vornehmen Römern errichtet wurden. Die Begründung, die er den Germanen zuschreibt, ist sicherlich sein Eigentum; sie entstammt griechisch- römischer Vorstellungsweise und verträgt sich nicht mit der damals in Germanien üblichen Bestattungsart.

Den Frauen ziemt Klage...: eine allgemeine Sentenz, die nicht etwa einen germanischen Wesenszug oder Grundsatz mitteilen, sondern lediglich das zuvor Gesagte bestätigen soll.